Flugbereitschaft

Flugbereitschaft
Flug|be|reit|schaft 〈f.; -; unz.〉
1. Bereitsein zum Abflug
2. 〈Mil.〉 Einheit der Luftwaffe, die besondere Flüge von Bundesministern übernimmt
● die \Flugbereitschaft der Bundeswehr nutzen; in der \Flugbereitschaft werden häufig Hubschrauber eingesetzt

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Flug|be|reit|schaft, die:
1. <Pl. selten> das Flugbereitsein.
2. einer Dienststelle angeschlossene Einrichtung, die über flugbereite Flugzeuge od. Hubschrauber u. dienstbereite Piloten verfügt.

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Flug|be|reit|schaft, die: 1. <Pl. selten> das Flugbereitsein. 2. einer Dienststelle angeschlossene Einrichtung, die über flugbereite Flugzeuge od. Hubschrauber u. dienstbereite Piloten verfügt: Wer mit einem der 17 Flugzeuge der F. des Bundesverteidigungsministeriums fliegen darf, ist in einer »Richtlinie zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Lebens« seit dem 11. Januar 1991 geregelt (taz 20. 12. 96, 3).

Universal-Lexikon. 2012.

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